UNZEITGEMÄSS

gegen die Zeit und dadurch auf die Zeit und hoffentlich zu Gunsten einer kommenden Zeit

Sozialpädagogik

Unsere Gesellschaft tötet Menschen, macht sie krank. Gerade Kinder, Jugendliche und Familien brauchen oft Hilfe und Unterstützung. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Sozialpädagogik unter anderem mit kritischen Blick auf deren Ansprüche, sowie Grundsätze und die harte Wirklichkeit.

Der folgende Text ist meine Interpretation und meine selbstgeschriebene Zusammenfassung und Erweiterung zu einem gut lesbaren Artikel von Seminaren, Weiterbildungen, fremden und eigenen Texten. Zitate sind mit dem Zitierten, sofern nicht schon fremdzitiert, abgesprochen.

Grundbegriffe:

1. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche

2. Ort: Außerschulische Kinder- und Jugendbildung

3. Schwerpunkte: Demokratiebildung, Psychomotorische Entwicklung, …

Didaktik:

Die Didaktik umfasst einerseits „die wissenschaftliche Reflexion des Lehrens und Lernens“ (Dieter Lenzen (Hg.): Päd. Grundbegriffe, Bd. 1, Reinbek b. Hamburg 1989: 307). Zum Anderen können wir sie als „die vollständige Kunst, allen Menschen alles zu lehren“ (Amos Comenius: Didactica magna. 1638; zit. nach Lenzen, a.a.O.: 308) verstehen oder auch als „Theorie der Bildungsinhalte und des Lehrplans“ (Herwig Blanckertz: Theorien und Modelle der Didaktik. Weinheim u. München. 13. Auflg. 1991/1969: 13).

Rechtliches:

Arbeitet der Mensch in der Sozialpädagogik, sollte er einen groben Überblick über Rechte und Gesetze in Deuschland sich aneignen. Das wohl wichtigste Gesetzbuch ist das KJHG!

Kinder- und Jugendhilfe – Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (KJHG)

“Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII; KJHG) ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dem Gesetz liegt ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zugrunde; im Vordergrund stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und die Integration in die Gesellschaft durch allgemeine Förderungsangebote und Leistungen in unterschiedlichen Lebenssituationen.”
(http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3278.html, 18.04.10)

1. Kapitel – Allgemeine Vorschriften
2. Kapitel – Leistungen der Jugendhilfe

  • Erster Abschnitt – Jugendarbeit (außerschulische Jugendarbeit), Jugendsozialarbeit (in sozial benachteiligten Lebensverhältnissen), erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Drogenprävention, Gewaltprävention, Medienerziehung etc.)
  • Zweiter Abschnitt – Förderung der Erziehung in der Familie (Förderung der Erziehung in der Familie, Trennungsberatung, Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Gemeinsame Wohnformen, Betreuung von Kindern in Notsituationen)
  • Dritter Abschnitt – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Vierter Abschnitt – Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige)

3. Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe
4. Kapitel – Schutz von Sozialdaten
5. Kapitel – Träger der Jugendhilfe
6. Kapitel – Zentrale Aufgaben. Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
7. Kapitel – Zuständigkeit, Kostenerstattung
8. Kapitel – Kostenbeteiligung
9. Kapitel  Kinder- und Jugendhilfestatistik
10. Kapitel – Straf- und Bußgeldvorschriften

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